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AutorenbildTom David Frey

Warum verteidigt niemand die Meinungsfreiheit?


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Gefährliche Meinungen sind so alt wie die Menschheit selbst.


Es war die listige Schlange, die Eva ins Ohr parselte:


An dem Tage, da ihr davon esst, werden eure Augen aufgetan, und ihr werdet sein wie G-tt und wissen, was gut und böse ist” (1. Mose, 3,4-5).

Daraufhin gab Eva der Verlockung nach und genehmigte sich einen Apfel vom Baum des Lebens. Anschließend ging sie zu Adam und auch er aß von dem Apfel.

Das Resultat ist selbst den meisten Schulkindern bekannt: zwar kannte die Menschheit ab diesem Zeitpunkt den Unterschied zwischen Gut und Böse, die Schlange hatte in dieser Hinsicht nicht gelogen, aber folgenlos blieb der Bruch nicht.

Denn der Herr verwies Adam und Eva aus dem Garten Eden.

Hätte es die Schlange nicht gegeben, wer weiß, vielleicht wäre ein Leben ohne Arbeit und Schmerz unser aller Alltag.


So ist das mit den gefährlichen Ideen. In ihren Auswirkungen können sie drastisch sein. Oftmals blutig.


Reiche entstehen aufgrund von Ideen und Reiche zerfallen, weil andere Ideen neue Tatsachen schaffen.


Keiner hat das in der modernen Kultur besser erklärt als Christopher Nolan in seinem 2010 veröffentlichten Film „Inception“. Dort stellt Dominick Cobb, ein Experte für Extraktion, die rhetorische Frage, welcher wohl der „widerstandsfähigste Parasit“ sei. Bevor sein Gegenüber antworten kann, fährt Cobb, gespielt von Leonardo DiCaprio, fort: „Ein Gedanke. Resistent, hochansteckend. Wenn ein Gedanke einen Verstand erstmal infiziert hat, ist es fast unmöglich ihn zu entfernen.“


Es kommt nicht alle Tage vor, dass Bibel und Hollywood ähnlicher Ansicht sind.

Umso brisanter erscheint da der Inhalt. Vielleicht ist etwas dran an der Gefährlichkeit von gesäuselten Meinungen, die im Kopf zu Gedanken werden, die sich dann wiederum im Verlauf ihrer Entwicklung festigen, zu Taten führen - und sich dann nicht selten ausbreiten.


Da erscheint es nur natürlich, wenn Herrscher und Mächtige ein großes Interesse daran zeigen, gefährliche Meinungen auszusondern, bestenfalls sogar ganz und gar tilgen wollen - sind sie nicht am Ende auch für das "größere Wohl" von Bedeutung, wenn so größeren inneren Konflikten und Blutvergießen vorgebeugt werden kann.



Die Meinungsfreiheit entsteht


Schon im antiken Griechenland zerbrachen sich die Philosophen über das Prinzip einer Gedanken- und Meinungsfreiheit den Kopf.


Demosthenes, ein berühmter griechischer Redner, brachte es auf den Punkt, als er sagte, in Athen seie man frei, die Verfassung Spartas zu loben, wohingegen man in Sparta nur die eigene loben dürfe.

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Viele wissen von Sokrates als einem der bekanntesten Philosophen der Menschheitsgeschichte. Einige sind sich auch darüber im klaren, dass seine Lehren, die er selbst nie aufschrieb, sondern die durch seine Schüler überliefert wurden, ein wichtiger Teil des westlichen Wertefundaments darstellen. Was viele nicht wissen, ist, dass Sokrates in einem Gerichtsprozess darauf beharrte, sich sein Recht nicht nehmen lassen zu wollen, die Mächtigen zu kritisieren. Auch dann nicht, wenn er schuldig verurteilt würde.


Wenn ihr mich also auf eine so abgefasste Bedingung freilassen wolltet, so würde ich antworten: ich schätze euch, Männer Athens, und liebe euch, gehorchen aber werde ich mehr dem Gotte als euch, und solange ich atme und Kraft habe, werde ich nicht ablassen zu Philosophieren und euch zu befeuern …

Daraufhin richtete man Sokrates hin.


Aber es sollte noch Jahrhunderte lang dauern, bis aus dem losen Konzept, bis aus Ideen und Träumen, endlich manifestiertes Recht wurde.


Den ersten Meilenstein legten die Briten, als sie 1689 im Bill of Rights freie Rede und den Austausch unterschiedlicher Meinungen, allerdings nur unter Parlamentariern, garantierten.

Kurz darauf, im Jahr 1695 beschloss das Britische Parlament, den sogenannten Licence Act nicht zu verlängern, was im Umkehrschluss bedeutete, dass eine Zensur der Medien entfiel - die Geburtsstunde der Pressefreiheit, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen.


Dann ging es Schlag auf Schlag.


Im Dezember 1766 verabschiedete der Schwedische Reichstag das weltweit erste Pressefreiheitsgesetz (Schwedisch: Tryckfrihetsförordningen). Schwedische Verleger konnten von nun an frei und ohne Zensur publizieren und das schwedische Volk sich aus unterschiedlichen Quellen unterrichten.


Im Mai 1766 hatte der in Williamsburg tagende Konvent im Zuge der Liberalisierung Amerikas von England gerade erst Virginias Unabhängigkeit erklärt, da wiederum beschloss der Konvent von Virginia im Juni desselben Jahres schon die Virginia Declaration of Rights.

Artikel 12 der Grundrechteerklärung schrieb die Pressefreiheit fest und lautete:


Die Pressefreiheit ist eines der stärksten Bollwerke der Freiheit und kann nur von despotischen Regierungen beschränkt werden.

Neben anderen Einflüssen war es auch die Virginia Declaration of Rights, die als Inspiration Spalier stand, als dann die französische Nationalversammlung im August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Französisch: Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) verabschiedete.


Diese ging weiter als die Vorgänger und schrieb nicht nur die Pressefreiheit vor, sondern gestand jedem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung zu:


Artikel 10: Niemand soll wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, beunruhigt werden, solange ihre Äußerung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört.
Artikel 11: Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden und drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.

Wirkliche Macht und Ausstrahlung entfaltete die Idee der Meinungsfreiheit allerdings am 15. Dezember des Jahres 1791.

An diesem Tag nämlich wurde in Amerika der Bill of Rights verabschiedet, der die Zehn ersten Abänderungen (Englisch: Amendments) der U.S. Verfassung beschreibt.

Der erste Zusatzartikel, der an diesem Tag der Amerikanischen Verfassung hinzugefügt wurde, nahm nicht die Bürger, sondern den Gesetzgeber in die Pflicht:


First Amendment: Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen.

Bis heute ist der First Amendment ein Grundpfeiler der Amerikanischen Demokratie, der auch in den herausforderndsten Zeiten die Bürde der Meinungsdiversität erfolgreich geschultert hat. Das hat er vielen anderen Ländern mit ähnlich lautenden Gesetzen voraus.


Seither hat dieser erste Zusatzartikel weltweit Vorbildfunktion und Strahlkraft.

Untertanen dient er nicht umsonst als Leuchtturm der Hoffnung. Und Despoten fürchten sich nicht grundlos vor diesem einen mächtigen Satz, der die Machtverhältnisse eines Landes so schnell infrage stellen kann.


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Deutschland und die Meinungsfreiheit


In Deutschland war man da, aus historischer Sicht, vorsichtiger.


Zwar gab es auch in Deutschland erste Versuche, den Franzosen nachzueifern, allerdings meist auf lokaler Ebene, aber selbst die wurden spätestens mit den Karlsbader Beschlüssen 1819 beerdigt, als Deutschland sang- und klanglos zurück in die Zeit der Zensur rutschte.


Deutsche Machthaber misstrauten ihrem Volk, hielten es einerseits für leicht verführbar und nicht fähig, mit abweichenden Meinungen umgehen zu können. Andererseits aber fürchtete man um einen möglichen Machtverlust, den die freie Äußerung der Meinung mit sich bringen könnte.


Aber es waren nicht nur die Machthaber, denen es widerstrebte, ihr eigenes Volk als ebenbürtig zu betrachten: auch im Deutschen Volk selbst entstand keine Massenbewegung, die etwa mit der Französischen- oder der Amerikanischen Revolution vergleichbar gewesen wäre. Die Deutschen zeigten keinen ausgeprägten Freiheitswillen - ein der Aufklärung entsprungenes Massenstreben nach Ausdrucksfreiheit suchte man in deutschen Landen daher meist vergeblich.


Es folgte eine Zeit, in der, z.B. in Frankfurt, gelockerte Pressegesetze eingesetzt wurden - allerdings folgte die Rolle rückwärts immer wieder zeitnah.


Erst im Jahr 1919, nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, öffnete sich erneut ein Chancenfenster.

Fast 100 Jahre nachdem die Vereinigten Staaten ihren Bürgern eine standhafte Meinungsfreiheit garantiert hatten, nahm die Nationalversammlung dann die neue Weimarer Verfassung an.


Und Artikel 118 goss in Gesetz, was vorher nur eine ferne Hoffnung schien:


Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht. Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

Dass dieser wohl-gemeinte Artikel nicht zum Tragen kam, lag an der generellen Schwäche der Verfassung der Weimarer Republik.

Die nämlich konnte recht einfach, per Notverordnung des Reichspräsidenten oder per einfachem Gesetz, eingeschränkt oder sogar außer Kraft gesetzt werden.


Was dann 1933 auch prompt geschah.


Nachdem Adolf Hitler Ende Januar 1933 die Macht ergriffen hatte, wurde schon im darauffolgenden Monat Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat erlassen.


Gleich im ersten Paragraphen wurde Artikel 118, der die Meinungsfreiheit garantierte, zusammen mit fünf weiteren, ersatzlos und auf unbestimmte Zeit gestrichen. Im Wortlaut:


Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post,- Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

In der darauf folgenden Zeit war nicht nur die Meinungsfreiheit untergegangen, sondern mit ihr auch die ganze Weimarer Republik selbst. Wackelige Freiheit wich totalitärer Unfreiheit.

Aus einem Volk, das eben noch den ersten Versuch einer liberalen Demokratie gewagte hatte, wurde im Laufe der nächsten 12 Jahren ein Tätervolk.

Verfolgung, Krieg und Genozid markierten diese dunkelste Zeit der deutschen Geschichtsschreibung.

Erst nach Ende der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten konnte die Meinungsfreiheit dann wieder ihren Weg zurück auf Deutschen Boden finden.


Am 23. Mai 1949 war es dann soweit. In Bonn kam die Bundesrepublik Deutschland zur Welt, allerdings, laut Autor der Süddeutschen Zeitung, „als Krüppel“. Mit 53 zu 12 Stimmen hatte man für die neue Verfassung gestimmt. Aber nicht nur unter den Parlamentariern herrschte Uneinigkeit, auch in der Gesellschaft fehlte, vier Jahre nach dem Ende des Weltkriegs, jede Euphorie für die neugegründete Nation und für ihre Verfassung, die man Grundgesetz genannt hatte, weil sie für viele mehr Provisorium denn dauerhafte Lösung sein sollte. Auch hatte man sich weder im Volk, noch im Parlament freiwillig der Neugründung, dieser massiven Kraftanstrengung, gestellt.

Bundesrepublik wie Grundgesetz wurden hauptsächlich auf Drängen der westlichen Alliierten ins Leben gerufen, die in Deutschland nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Stabilität verankert sehen wollten.


Mit wenig Leidenschaft wurde an diesem Tag im Mai des Jahres 1949 auch Artikel 5 verabschiedet, der Paragraph 118 der Weimarer Verfassung nicht unähnlich ist. Er besagt:


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift, und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Natürlich darf man auch mit Meinungsfreiheit nicht alles sagen. Die Redefreiheit endet dort, wo das Strafrecht anfängt. Und das kennt einige Hürden, darunter die Volksverhetzung, die Beleidigung, die Verleumdung und die Bedrohung.



Meinungsfreiheit in Deutschland im 21. Jahrhundert


Seit 1949 sind rund 74 Jahre vergangen.


Mehrere Krisen haben die junge Bundesrepublik und ihr Grundgesetz seither auf die Probe gestellt. Wirtschaftskrisen, Terroranschläge, die Etablierung des Massenkommunikationsmediums Internet, selbst eine Pandemie.

In all diesen Jahren erlebte man in Deutschland im Alltag keine staatlich verordnete Zensur. Eine direkte Kontrolle findet nicht statt.


Beispielhaft für den Versuch, eine missliebige Stimme zum Verstummen zu bringen war die sogenannte SPIEGEL-Affäre im Jahr 1962, im Zuge derer ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Mitarbeiter des Magazins erhoben wurde, nachdem diese der Bundesrepublik Deutschland eine nur bedingte Verteidigungsfähigkeit attestiert hatten. Es kam zwar zu Verhaftungen und Durchsuchungen, am Ende aber mussten zwei Staatssekretäre ihren Hut nehmen und Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauß schied aus dem Kabinett Adenauer aus. Der Pressefreiheit war nicht so einfach beizukommen.


Entsprechend hat das Grundgesetz in dieser Sache gehalten, was es versprochen hat.


Der von einigen Politikern und Parteien geäußerte Vorwurf der Zensur ist in den meisten Fällen nicht zutreffend. Die einzig wirkliche Ausnahme bildet hier die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle), die quasi-staatlich darüber entscheidet, wer welche Medien konsumieren darf und wer nicht (Altersbegrenzung).


Es gibt aber auch objektive Methoden, um das Niveau der Freiheit in Deutschland festzustellen.


Das Amerikanische Cato Institute beispielsweise, gibt jedes Jahr einen Freiheitsindex heraus, in dem die Länder anhand verschiedener relevanter Kategorien bewertet und dann miteinander verglichen werden.


Im Human Freedom Index 2022 steht die Schweiz weltweit an der Spitze. Auf Platz 165 befindet sich die Arabische Republik Syrien (Nordkorea wird in dem Index aus Mangel an Daten nicht berücksichtigt). Deutschland belegt Platz 18.


Etwas konkreter in Sachen der Freiheit des Wortes fasst es da der Index von Reporter ohne Grenzen, der jährlich die Lage der Pressefreiheit in den verschiedenen Ländern misst und dann miteinander vergleicht.


Auf der Rangliste der Pressefreiheit 2022 markiert Norwegen der ersten Platz. Auf dem 180. Platz befindet sich Nordkorea. Deutschland erreicht Platz 16, was die Organisation als „Zufriedenstellend“ bewertet.


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Selbstzensur und staatliches Versagen


Würden sich Parteien wie die AfD nicht auf den Begriff des „Zensur“, sondern mehr auf den der „Selbstzensur“ fokussieren, dann könnte man ihnen in dieser Hinsicht keinen Vorwurf machen. Aber da sie das nicht tut, ist sie berechtigter Kritik ausgesetzt.


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Aber wo eine staatlich verordnete Zensur in Deutschland nicht stattfindet, breitet sich die Selbstzensur scheinbar unaufhaltsam aus.

Wo Institutionen, Medienhäuser, Autoren, Kommentatoren und einfache Bürger nur heimlich, still und leise ihre Sorgen äußern, wo sie Kritik an anderen, an Machthabern, Religionen, einflussreichen Gruppierungen nur hinter vorgehaltener Hand äußern, da kommen unweigerlich Erinnerungen an die verschiedenartigen diktatorischen Regime der Vergangenheit und Gegenwart hoch: in repressiv regierten Ländern nämlich ist die Selbstzensur fester Teil des gesellschaftlichen Miteinanders.


Selbstzensur, oder die „Schere im Kopf“, betrifft dabei nicht nur Arbeitnehmer, die Angst vor einem Jobverlust haben, wenn sie ihre Meinung kundtun. Vor allen Dingen aber betrifft sie die Medien, die durch ihre Vorbildfunktion beim Einknicken ein drastisches Signal an alle Bürger senden.


Der Fall von Charlie Hebdo machte das bitter sichtbar.


Bekannt ist das französische Satire-Magazin für seine nicht selten geschmacklosen Karikaturen und Texte, die die Schmerzgrenze immer wieder austesten. Wer an Pornografie grenzende Darstellungen auf’s Titelblatt bringt, wer nach dem Erdbeben in der Türkei Witze reißt („Jetzt muss man keine Panzer mehr schicken“), wer sich wieder und wieder über religiöse Persönlichkeiten auf teilweise derbe Weise lustig macht, der sorgt nachvollziehbarer Weise für Empörung. Denn man vergesse nicht, dass Gegenrede auch ein verbrieftes Grundrecht ist!

Zugute halten kann man Charlie Hebdo allerdings, dass sie, im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen, nicht nur die attackieren, bei denen sie ungescholten davonkommen (kein Medienschaffender muss sich in Westeuropa heute noch vor einem gewalttätigen Mob fürchten, wenn er Jesus in pikanten oder obszönen Darstellungen darstellt).


Das französische Satire-Magazin nimmt alle auf’s Korn, koste es, was es wolle. Auch von den massiven Anschlägen, die islamistische Attentäter 2015 auf Redaktion und Mitarbeiter verübten, lassen sich die Satiriker nicht einschüchtern.

Ihre oft geschmacklose, aber dennoch vom Recht auf Ausdrucksfreiheit geschützte Stimme verstummt nicht, auch nicht angesichts des Blutbads und der ständig erneuerten Drohungen, denen man sich ausgesetzt sieht.


Bedeutsamer als die Reaktion des politisch links verorteten Satire-Magazins war aber die Reaktion vieler Leitmedien.


Diese bekundeten zwar unumwunden ihr Beileid, nahmen aber Abstand davon, die fraglos für die Nachrichten wertvollen Karikaturen, die als Stein des Anstoßes für das blutige Attentat gedient hatten, abzudrucken.

Selbst die mächtige wie prestigeträchtige New York Times lehnte dies ab, mit der Begründung, man wolle keine „religiösen Gefühle verletzen.


Die greifbare Gewalt, die Abdrucke von Mohammed nicht nur in der geografisch islamischen Welt, sondern auch im freien Westen erzeugte, sorgte für ein lautes und kollektives Verstummen der Medienschaffenden, die sich aus eigenen Stücken mit einer Zensur belegten, die bis heute andauert. Aus schierer Angst vor Repressalien und Racheakten.


Gerade im Bereich der Kritik am Islam gibt es etliche Beispiele, die erklären, warum die Schere im Kopf immer größer wird.

Die Ermordung des Regisseurs Theo van Gogh durch einen Islamisten in Amsterdam oder der Anschlag auf den bekannten Autoren Salman Rushdie in New York sind zwar streng genommen morbide Einzeltaten. Vor allen Dingen aber sind sie Warnungen an alle, die es sich trauen, den Mund aufzumachen und ihre Meinung zu sagen.

Entsprechend klein ist die Zahl derer, die sich heute noch trauen, den Islam offen zu kritisieren und die Anhänger zu konfrontieren oder vor den Kopf zu stoßen.

Im deutschsprachigen Raum gibt es nur noch eine Handvoll Autoren, die sich der Schere im Kopf widersetzen. Zu ihnen zählen Hamed Abdel-Samad und Ahmad Mansour, die beide große Teile ihrer Freiheit für das Recht auf freie Meinungsäußerung hintanstellen und schlussendlich geopfert haben.

Sie führen ein Leben unter ständigem Polizeischutz. Mit der immer im Hintergrund pochenden Sorge, am Ende doch noch ermordet zu werden - für Worte, die einem das Grundgesetz in Deutschland doch zu garantieren versprochen hat.


Selbstzensur findet aber nicht mehr nur im Bereich der Kritik am Islam statt.

Die Taktik der Einschüchterung, die so viele Stimmen zum Verstummen gebracht hat, haben sich andere abgeschaut. Linke Wokeisten wie Rechtsradikale gleichermaßen haben sich die Karten zunutze gemacht, die die radikale islamische Welt so effektiv spielt, um Gegenrede auszuschalten. Wer heute seine Meinung zu polarisierenden Themen äußert und dabei vom Weltbild der Wokeisten oder Rechtsradikalen abweicht, der wird mundtot gemacht. Morddrohungen, Exkremente im Briefkasten, massive Beeinträchtigung des Alltagslebens sind oft die Folgen einer freien Meinungsäußerung.


Und der Staat schaut fast hilflos zu. Evakuiert Menschen, anstatt sie offensiv zu verteidigen. Der Staat schafft es nicht, das Recht dem Zeitalter des Internets anzupassen.


Anstatt die zu bestrafen, die die Grenzen der Meinungsfreiheit übertreten und im Bereich des strafbaren agieren, will man nun lieber "Hassrede" verbieten. (Hier ein Artikel zum Thema) Dabei gibt es schon klug gezogene Grenzen den Meinungsfreiheit. Außerdem ist Hassrede nicht einfach definierbar. Denn jede Regierung wird sie anders auslegen. Immer gegen den politischen Gegner. Der als Wort verbreitete Hass des einen ist der verbale Widerstand des anderen. Hass als solcher ist nicht messbar, und muss entsprechend ausgehalten werden. Jedem Bürger steht es zu, in den Grenzen des Rechts auch zu hassen. Niemand hat gesagt, dass Freiheit leicht wäre.

Aber bei Hassrede hört es nicht auf.


Der Staat kooperiert lieber mit fremdfinanzierten und immer wieder eher als Meinungsmacher auftretenden "Faktencheckern", die wahr und falsch voneinander trennen sollen, an dieser Aufgabe aber wieder und wieder kläglich scheitern.


Und bei Social Media geht man noch weiter: anonym agierende Mitarbeiter in fremden Ländern entscheiden darüber, welche Meinungsbeiträge eingschränkt, welche als "Falsch" gelabelt und welche gelöscht werden. Nicht etwa unabhängig agierende Richter, die im Namen des Volkes urteilen.


Der Staat delegiert seine Macht, aus der Verantwortung erwächst, zunehmend an Dritte, anstatt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrolliert selbst auszuüben.

Er vertraut auf andere, die sich wieder und wieder als vertrauensunwürdig herausgestellt haben.


Der Staat setzt der Meinungsfreiheit so, ungewollt oder beabsichtigt, ein langfristiges Ende. Ganz ohne Zensur.


Vielleicht aber passt diese Entwicklung zu Deutschland: Wenn ein Land sich ein Grundrecht nicht selbst erstreitet, nicht dafür blutet, sondern die Errungenschaft einfach zwangsgeschenkt bekommt, vielleicht ist es dann nicht verwunderlich, dass hierzulande so wenige bereit sind, die Meinungsfreiheit, dieses kostbare wie ungeliebte Geschenk, zu verteidigen.

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